Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle sowie die Verlegung des Betriebs.
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben, müssen Sie dies anzeigen.
Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder sich selbstständig machen, müssen Sie das Finanzamt informieren.
Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter betreiben, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anzumelden.
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung erhalten.
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