Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist ein Fachbereich im Amt für Jugend und Familie, welcher für die finanzielle Abwicklung und Verwaltung von Jugendhilfemaßnahmen zuständig ist, die im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt sind.
Sie erstellt u. a. die Bescheide zur Hilfegewährung, erledigt die Abrechnung mit Leistungsträgern und prüft die Heranziehung von Eltern zu Kostenbeiträgen sowie die Heranziehung anderer Sozialleistungen wie Waisenrente, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe etc. Bei Jugendhilfe in einem Heim oder einer Pflegefamilie erbringt sie Leistungen zum Unterhalt und zur Krankenhilfe und gewährt Pflegegeld an Vollzeitpflege- oder Bereitschaftspflegepersonen.
Zudem bearbeitet die Wirtschaftliche Jugendhilfe Anträge auf Übernahme von Kinderbetreuungskosten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Auch die Unterhaltsvorschussstelle, die Sportförderung sowie die Fachberatung und -aufsicht für Kindertagesstätten und Kindertagespflege sind an die Wirtschaftliche Jugendhilfe angebunden.
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe prüft außerdem die sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten für die einzelnen Hilfemaßnahmen und bearbeitet Widersprüche und Klagen, welche sich gegen bestimmte Verwaltungsakte richten.