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Rosenkavalierplatz 2
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Der Staatsbetrieb Sonderabfalldeponien ist ein kaufmännisch eingerichteter Staatsbetrieb des Freistaates Bayern nach Art. 26 Abs. 1 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO). Zum Staatsbetrieb Sonderabfalldeponien gehören die Deponien
Dem Staatsbetrieb obliegt die Bewirtschaftung der Deponien sowohl in der Deponieerrichtungs-, Ablagerungs-, Stilllegungs- und Nachsorgephase sowie deren Verwaltung.