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Heiligkreuzstraße 22
96450 Coburg
96441 Coburg
Wenn Sie Ihren Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz in Bayern haben, ist für Ihren Mahnantrag immer das Zentrale Mahngericht in Coburg zuständig.
HINWEIS: Eine Ausnahme gilt für arbeitsrechtliche Streitigkeiten: Hier ist für das Mahnverfahren grundsätzlich das am Wohnsitz der Schuldnerin oder des Schuldners ansässige Arbeitsgericht zuständig; wahlweise auch das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gewöhnlich gearbeitet hat.