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Rathausplatz 1
91052 Erlangen
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Die Koordinierungsstelle ist zuständig für:
In manchen Fällen ist es Eltern nicht möglich, die elterliche Sorge für ihr Kind auszuüben. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Die äußerst wichtige und weitreichende Aufgabe der rechtlichen Fürsorge von minderjährigen Kindern wird in solchen Angelegenheiten vom zuständigen Familiengericht an einen Vormund übertragen.
Neben den so genannten Amtsvormundschaften bieten die ehrenamtlichen Vormundschaften eine weitere Form der rechtlichen Vertretung minderjähriger Menschen, welche nicht unter elterlicher Sorge stehen.
Das Aufgabenfeld der Koordinierungsstelle ehrenamtliche Vormundschaften beinhaltet dabei: