Datenschutz ist ein Grundrecht. Es ist ein wesentlicher Teil des individuellen Rechts auf Persönlichkeitsschutz und eine Grundvoraussetzung für den freiheitlichen demokratischen Staat. Betroffene Personen haben Datenschutzrechte und können beispielsweise bei staatlichen Stellen Auskunft über ihre Daten und den Zweck der Datenverarbeitung verlangen. Sie können außerdem verlangen, dass rechtswidrig gespeicherte oder nicht mehr erforderliche Daten gelöscht werden. Die Aufgabe des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz ist es, den Betroffenen zu helfen, diese Rechte bei Behörden und staatlichen Stellen durchzusetzen. Wenn eine Stelle diese Datenschutzrechte verweigert, kann er der Beschwerde nachgehen und die Datenverarbeitung überprüfen. Darüber hinaus kann er auch unabhängig von Beschwerden Kontrollen bei speichernden Stellen durchführen. Den Gesetzgeber und die Verwaltung berät er, wenn es um die Entwicklung datenschutzkonformer Lösungen geht. In der Aufgabenerfüllung ist er unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.