Untere Immissionsschutzbehörde
  - Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Genehmigung, Teilgenehmigung, Vorbescheid und vorzeitiger Zulassung sowie von Änderungsanzeigen
  - Umfassende Beratung von Anlagenbetreibern, Ingenieurbüros, Nachbarn usw. in immissionsschutzrechtlichen Fragen (Genehmigungsverfahren, Kosten, Nachbarrechte, Zumutbarkeit von Immissionen wie Luft und Lärm usw.)
  - Entgegennahme von Beschwerden zu Geruchs-, Luft- und Lärmimmissionen bei nichtgenehmigungspflichtigen Anlagen (z.B. Heizungsruß, Heulüfter, Rasenmäher, LKW-Lärm, Volksfeste usw.); Sachverhaltsermittlung und Erlass von Anordnungen
  - Erlass von nachträglichen Anordnungen (z. B. zur Altanlagensanierung)