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Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 21 – Energiewirtschaft und Gewerbe

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Das Sachgebiet 21 ist zuständig für Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz für Stromleitungen (Freileitungen und bestimmte Erdkabel) mit einer Nennspannung ab 110 kV sowie für Gas- und Wasserstoffleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 mm.

Die Mitarbeiter des Sachgebiets 21 bestellen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die niederbayerischen Kehrbezirke. Zudem beaufsichtigen sie die Umsetzung des Gewerbe- und Wirtschaftsrechts (u. a. Ladenschluss-, Gaststätten- und Spielhallenrecht) in den Kommunen. Das Sachgebiet erteilt daneben Umsatzsteuerbescheinigungen für Bildungseinrichtungen und (bayernweit) für kulturelle Einrichtungen zur Vorlage beim Finanzamt.