Der Verfahrenslotse unterstützt und begleitet bei der Antragsstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe.
Die Beratung ist freiwillig, kostenlos, unabhängig, vertraulich.
Wer kann sich an den Verfahrenslotsen wenden?
•	Junge Menschen die höchstens 26 Jahre alt sind, und von einer körperlichen Behinderung, oder einer geistigen Behinderung, oder einer seelischen Behinderung, oder mehreren Behinderungen betroffen sind, oder davon bedroht sind. 
•	Gesetzliche Vertreter
•	Fachkräfte
Für diese Fragen sind wir da:
•	Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es?
•	Welche Leistungen kann ich beantragen?
•	Wo und wie kann ich diese Leistungen beantragen?
•	Wer ist für mich zuständig?
•	Was brauche ich für meinen Antrag?
•	Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
•	Kann mir jemand beim Ausfüllen der Unterlagen helfen?
•	… und alle weiteren Fragen rund um das Thema Eingliederungshilfe. 
Die Beratung erfolgt zum Beispiel telefonisch, persönlich, per Mail, im Amt für Jugend und Familie, bei Ihnen zu Hause.