Umweltingenieure
 Mitwirkung bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und der Überwachung 
  - Regel- und anlassbezogene Anlagenüberwachung (Vor-Ort-Überwachung, Plausibilitätsprüfung von Prüfberichten) 
  - Prüfung von Antragsunterlagen und Plausibilitätsprüfung von Gutachten 
  - Festlegung immissionsschutzfachlicher und abfallwirtschaftlicher Anforderungen bei Genehmigungsverfahren und Prüfungen von Anzeigen nach dem BImSchG 
  - Abstimmung der Auflagen verschiedener Fachbehörden 
  - Mitwirkung bei Schlussabnahmen sowie bei Stellungnahmen in Gerichtsverfahren 
  - Mitwirkung bei der Erhebung von Anlagendaten für Berichtspflichten für IE-Anlagen und der EDV-technischen Erfassung der Daten im Informationssystem für Anlagen in Bayern 
  
 Bauplanungsrechtliche Aufgaben 
  - Mitwirkung im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange 
  - Beitrag zur Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben anhand immissionsschutzfachlicher Kriterien soweit nicht Beurteilung durch externe Sachverständige erfolgt 
  
 Mitwirkung beim Vollzug einschlägiger Verordnungen zur Durchführung des BImSchG 
 Beschwerden 
  - Fachliche Bearbeitung von Beschwerden über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen 
  - Fachliche Bearbeitung von Beschwerden über nach BImSchG nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Bereich des Belästigungsschutzes nur, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten ist (i.d.R. Verweis auf den Privatrechtsweg) 
  
 Sonstige, anlassbezogene Aufgaben 
  - Mitarbeit bei Brand- und Katastrophenschutzfällen bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen
  - Auskunft für die Bürger im Strahlenschutzvorsorgefall, ausgenommen Fachfragen der Gesundheit