1. Fachliche Behördenaufsicht über die öffentlichen und privaten Schulen zur sonderpädagogischen Förderung:
- Sonderpädagogische Förderzentren,
 - Förderzentren emotionale und soziale Entwicklung,
 - Förderzentren, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
 
2. Fachliche Mitwirkung:
- Kostenersatz,
 - schulaufsichtliche Genehmigungen,
 - Schulorganisation,
 - Schulbau und Personalverwaltung für o.g. Schulen
(mit den Sachgebieten 43/44/11/12.2) 
3. Organisation der Schulberatung
(Beratungslehrer, Schulpsychologen, Beratungsrektoren/Kooperation mit Staatl. Schulberatung)
4. Dienstaufsicht über Beratungsrektoren/Schulpsychologen
5. Querschnittsaufgaben:
- Fachliche Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in sieben Förderschwerpunkten (plus Autismus und Pädagogik bei Krankheit)
 - Fachliche Fragen der Förderschulen und der Schulvorbereitenden Einrichtungen (Schul- und Unterrichtsentwicklung)
 - Umsetzung bildungspolitischer Innovationen (Implementierung Lehrpläne Plus, neue Leistungsfeststellung, Abschlüsse, LEG)
 - Externe / interne Evaluation
 - Mobile Dienste (MSD / MSH) – fachliche Begleitung und Weiterentwicklung
 - Inklusion (Unterstützung und Beratung der Schulen mit Profil Inklusion, Inklusionsberatung am Staatl. Schulamt, Koordination und Kooperation mit SG 40.1)
 - Ganztag (Allgemeine und fachliche Angelegenheiten der offenen und gebundenen Ganztagsangebote an Förderschulen, Mittagsbetreuung)
 - Dienstliche Beurteilung (Vorplanung, Überprüfungen, Einwendungen, Widersprüche)
 - Erstellung der Dienstlichen Beurteilung für Seminarleitungen, Beratungsrektoren und Schulleitungen
 - Kooperationen (kommunale Sachaufwandsträger, private Schulträger, Agentur für Arbeit, Träger von Jugendsozialarbeit, Referat für Bildung und Sport LH München, Bezirk Oberbayern, LMU etc.)
 - Öffentlichkeitsarbeit
 - Organisation der Wahl der Gemeinsamen Elternbeiräte und der Wahl der Bezirksschülersprecher