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Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen
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Das BeihilfeCenter Erlangen ist im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zuständig für Beihilfeberechtigte der Städte Ansbach, Erlangen, Nürnberg und Weiden, der Landkreise Erlangen-Höchstadt, Kelheim und Nürnberger Land sowie für Beihilfeberechtigte mehrerer kommunaler Unternehmen.
Aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens und verschiedener technischer Probleme entspricht die Bearbeitungsdauer für die Beihilfeanträge leider nicht Ihren und unseren Erwartungen. Dies bedauern wir sehr und bitten hierfür um Nachsicht. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Verbesserung der aktuellen Situation.
Damit wir Ihre Beihilfeanträge zügig bearbeiten können, bitten wir, von telefonischen und schriftlichen Sachstandsfragen abzusehen. Bitte stellen Sie Ihre Anträge per App, denn so erhalten Sie auch unmittelbar die Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
Bei einer höheren Rechnungssummen und besonderen Sachlagen (z. B. bei einer stationären Krankenhausbehandlung, hohe Arzneimittelkosten usw.) können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. Ihre Ansprechpartner finden Sie auf unserer Homepage unter „Weiterführende Links“. Bitte beachten Sie dazu unsere geänderten Öffnungszeiten.
Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn. Das Nähere regeln Art. 96 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV).