Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) fungiert als klassisches Jugendhilfeangebot nach Paragraph 13 des Sozialgesetzbuches VIII. JaS ist präventiv, freiwillig und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Die sozialpädagogischen Fachkräfte unterstützen in schwierigen persönlichen, schulischen oder familiären Situationen. Sie begleiten Menschen bei der Erarbeitung von Lösungen und vermitteln auf Wunsch und bei Bedarf an weitere Stellen. Sie sind Ansprechpersonen für die Belange benachteiligter Schülerinnen und Schüler und gleichzeitig Vermittelnde zwischen Familie, Schule und Jugendamt.