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Amtsgerichte

Amtsgerichte werden vor allem in Verfahren des Zivil- und des Strafrechts tätig. Sie sind Gerichte der ersten Instanz (Zivilsachen mit einem Streitwert bis 5.000 Euro; Strafsachen mit einer Straferwartung von weniger als vier Jahren Freiheitsstrafe). Sie sind auch als Mietgerichte, Familiengerichte, Nachlassgerichte, Betreuungsgerichte, Vollstreckungsgerichte (in Verfahren der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung) und Insolvenzgerichte tätig.

Die öffentlichen Register (u.a. Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister) und das Grundbuch werden beim Amtsgericht geführt.

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