Die Finanzgerichte sind die erste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit. Der Finanzrechtsweg ist für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Abgaben eröffnet, soweit diese von Bundes- oder Landesbehören verwaltet werden. Hierzu gehören insbesondere Steuern, für die Finanzämter und Bundesfinanzbehörden zuständig sind, sowie das Kindergeld, das seit 1996 ebenfalls in das Einkommensteuerrecht eingearbeitet wurde und als Steuervergütung gezahlt wird. Ein Rechtsstreit mit der Stadt oder Gemeinde z.B. über Grund- oder Gewerbesteuer, ist hingegen vor dem Verwaltungsgericht auszutragen. Das Finanzgericht ist außerdem für öffentlich-rechtliche und berufsrechtliche Streitigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz zuständig.