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Die Landesanwaltschaft Bayern besteht seit 1879 als eigenständige Behörde am Sitz des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München und dessen auswärtiger Senate in Ansbach. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnet und wird vom Generallandesanwalt geleitet.