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Regierung von Schwaben

Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend

Die Aufgaben des Sachgebietes 13 - Soziales und Jugend - lassen sich im Wesentlichen in drei Themenbereiche zusammenfassen: Wir sind eine Rechtsmittelbehörde und sind zuständig für zahlreiche Aufsichts- und Beratungsaufgaben im sozialen Bereich sowie für Förderungen sozialer Einrichtungen und Dienste.

Im Rahmen der Rechtsaufsicht entscheiden wir beispielsweise über Widersprüche bei Ablehnung von Anträgen auf Sozialhilfe, bei der Festsetzung der Höhe von Sozialhilfeleistungen oder bei der Rückforderung von Sozialhilfeleistungen. Auch im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe entscheiden wir über Widersprüche gegen Entscheidungen der schwäbischen Jugendämter, z.B. bei der Ablehnung von Jugendhilfeleistungen, bei der Heranziehung zu einem Kostenbeitrag oder im Rahmen von Unterhaltsvorschussleistungen.
Im Bereich der Aufsicht und Beratung sind wir zuständig für die Aufsicht über die schwäbischen Landratsämter und kreisfreien Städte, soweit diese die Aufsicht über Heime für ältere und pflegebedürftige Menschen oder für volljährige Menschen mit Behinderungen ausüben. Insofern nehmen wir auch deren fachliche Beratung wahr und fungieren als Beratungs- und Beschwerdestellen für Bürgerinnen und Bürger. Unserer direkten Aufsicht unterliegen die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Schwaben wie z. B. Kinder- und Jugendheime. Außerdem bieten wir eine Fachberatung für Landratsämter und kreisfreie Städte im Bereich der Kindertagesstätten an.

Darüber hinaus sind wir für vielfältige Förderungen zuständig, insbesondere für die Investitions- und Betriebskostenförderung von Kindertagesstätten und die Förderung zahlreicher sozialer Einrichtungen und Projekte Schließlich haben wir - außerhalb der genannten drei Schwerpunkte – weitere Aufgaben, beispielsweise die Genehmigung der Pflegesätze für die schwäbischen Krankenhäuser und die Überprüfung von Investitionskosten, die Pflegeheime und Pflegedienste den von ihnen Versorgten neben der Pflegeleistung in Rechnung stellen.