Die Oberlandesgerichte gehören zur sog. Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie sind im wesentlich für folgende Angelegenheiten zuständig:  
 - bürgerliche Rechtsstreitigkeiten für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte, teilweise - in Familiensachen - auch gegen Entscheidungen der Amtsgerichte. 
- Strafsachen für Revisionen gegen Berufungsurteile der Landgerichte, Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte sowie für Auslieferungssachen und sonstige Rechtshilfe nach dem Gesetz über die Internationale Rechtshilfe.