Die Oberlandesgerichte gehören zur sog. Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie sind im wesentlich für folgende Angelegenheiten zuständig:
- bürgerliche Rechtsstreitigkeiten für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte, teilweise - in Familiensachen - auch gegen Entscheidungen der Amtsgerichte.
- Strafsachen für Revisionen gegen Berufungsurteile der Landgerichte, Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte sowie für Auslieferungssachen und sonstige Rechtshilfe nach dem Gesetz über die Internationale Rechtshilfe.