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Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Sachgebiet 34 - Waffen-, Jagd- und Fischereirecht

Der Aufgabenbereich des Sachgebiets 34 umfasst vier Rechtsbereiche: Waffenrecht, Sprengstoffrecht, Jagdrecht und Fischereirecht. Die Behörde fungiert hier jeweils als untere Vollzugs- und Aufsichtsbehörde.

Die Allgemeinverfügungen zu den Themen Verwendung von Schalldämpfern, Aufhebung der Allgemeinverfügung der Verwendung von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild und den Betretungsverboten im Bereich der Wildfütterung in den Staats -und Eigenjagdrevieren finden Sie hier.

 

 

Hinweis:

Ohne berechtigtes Interesse sind Springmesser seit 31.10.2024 verbotene Gegenstände.