Das Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten der Stadt Fürth gibt einen Qualifizierten Mietspiegel heraus, der rechtlich auf Paragraf 558d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) basiert.
Der Qualifizierte Mietspiegel will dazu beitragen, dass die Mietsituation auf dem freien Wohnungsmarkt transparent und nachvollziehbar ist. Er bezieht sich ausschließlich auf Mietwohnungen und vermietete Häuser mit Wohnflächen zwischen 25 und 180 Quadratmeter. Darüber hinaus soll das Zahlenwerk mit Anwendungsbeispielen Mietern und Vermietern die Möglichkeit geben, sich über Fragen der Miethöhe gütlich zu einigen. Ziel ist auch, Streitigkeiten zwischen Vertragsparteien aus Unkenntnis über das Mietniveau zu vermeiden und Kosten der Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern. Den Gerichten soll er zudem die Entscheidung in Streitfällen erleichtern.