Das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) nimmt als landeszentrale Fachbehörde der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern vor allem folgende Aufgaben wahr:
- Beratung und Unterstützung der örtlichen Jugendämter in den Landkreisen und Städten
 - Ausarbeitung von Empfehlungen, Stellungnahmen, Arbeitshilfen und Konzepten für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe
 - Förderung der Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände) und Durchführung von Projekten, zum Beispiel bei Vorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
 - Konkrete Beratung der Jugendämter bei der Durchführung von Hilfen zur Erziehung junger Menschen
 - Jugendhilfeplanung
 - Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern und bei den Verbänden
 - Durchführung von Aufgaben des Jugendmedienschutzes und anderer Jugendschutzgesetze
 - Zentrale Adoptionsstelle (insbesondere Adoptionen mit Auslandsberührung, Vermittlung schwieriger Einzelfälle)