Natur- und Landschaftsschutz;
 - Vollzug der Schutzgebietesverordnungen (Natur- und Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler, auch für Bäume und Baumgruppen) sowie Ausweisung und Änderungen von Schutzgebieten (geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler, Landschaftsschutzgebiete);
 - Beurteilung naturschutzrechtlich relevanter Einzelvorhaben und Stellungnahmen zu Verfahren im Rahmen eigener Zuständigkeit und Beteiligung an Verfahren anderer Stellen;
 - Mitwirkung bei gemeindlichen Landschaftsplänen, Flächennutzungs-, Grünordnungs- und Bebauungsplänen;
 - Prüfung und Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen;
 - Führung der Ökoflächenkataster und Ökokonten;
 - Biotop- und Landschaftsschutz, Schutz von Landschaftsbestandteilen, insb. Hecken und Gehölzbestände, gesetzlich geschützten Biotopen, allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen; 
 - Umsetzung und Vollzug der Natura 2000-Verordnungen;
 - allgemeine Beratung bei naturschutzrechtlichen Problemen;
 - Vollzug des Bayerische Vertragsnaturschutzprogramms im Offenland und Wald;
 - Vollzug des Landschaftspflegeprogramms; sowie Stellungnahmen zu Leader und Life-Anträgen;
 
  
 Vollzug des Artenschutzrechts – EG-, Bundes, Landesrecht;
 - Durchführung von Amphibienschutzmaßnahmen, Bibermanagement, Fledermaus- und Hornissenschutz;
 - Durchführung von Artenhilfsprogrammen; besonders Wiesenweihenschutz und im Bereich Botanik;
 - Artenschutz für geschützte Tier- und Pflanzenarten, auch Exoten, z.B. Schildkröten, Pagageien;
 - Auskünfte zu artenschutzrechtlichen und -fachlichen Fragen.