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Georg-Langbein-Str. 1
96465 Neustadt b.Coburg
Postfach 1580
96460 Neustadt b.Coburg
Die wichtigste Aufgabe des Stadtrates ist der alljährliche Erlass der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan. Darin werden die Einnahmen und Ausgaben für das jeweilige Jahr festgesetzt; somit auch, welche Investitionen (z. B. Schulen, Kindergärten, Straßenbau, Abwasserbeseitigung, Stadterneuerung) durchgeführt werden. Jeder Bürger kann Einsicht in den Haushaltsplan nehmen.
Das Ergebnis des jeweiligen Jahres wird im Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht niedergelegt. In der Finanzverwaltung kann der Bürger weiterhin Schaden- bzw. Haftpflichtansprüche geltend machen. Außerdem werden hier die ausgereichten Wohnungsbaudarlehen betreut und der Beteiligungsbericht erstellt.
Im Steueramt kann der Bürger alle Angelegenheiten der Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer erledigen; im Betriebsamt Anliegen bezüglich der Abfallbeseitigung, der Kanal- und Kleineinleitergebühren sowie der Straßenreinigung.
Stadtkasse
Die Stadtkasse erledigt sämtliche Kassengeschäfte für die Stadt Neustadt. Zu den Kassengeschäften gehören sämtliche Ein- und Auszahlungen, die bei o. g. Abteilungen anfallen, des Weiteren die Verwaltung von Wertgegenständen und der Kassenmittel sowie die Buchführung einschließlich Sammlung der Belege. Die Buchführung als Teil der Kassengeschäfte umfasst alle Aufzeichnungen, die zur Erstellung der Jahresrechnung erforderlich sind. Des Weiteren werden hier sämtliche Geldspenden die an die Stadt gehen (z. B. für Kindergarten oder Jugendpflege) verwaltet und die notwendige Zuwendungsbestätigung ausgestellt. Die Stadtkasse ist für Mahnung und Beitreibung bis zur Einleitung der Zwangsvollstreckung (zwangsweise Einziehung) von offenen städtischen Forderungen zuständig.
Darüber hinaus ist die Stadtkasse für die Anmeldung städt. Forderungen zu Insolvenzverfahren sowie für die Entscheidung zum Beitritt zu einem Zwangsversteigerungsverfahren zuständig. Die Neuanlage oder Änderung von Bankverbindungen bei Zahlungen von Grund- oder Gewerbesteuer und Abfallbeseitigungsgebühren ist eine weitere Aufgabe in der Stadtkasse.
Unsere Hauptaufgabengebiete A-Z:
* Soweit der Bürgerservice nicht weiterhelfen kann
Stadtkasse
Bankverbindungen der Stadt Neustadt b. Coburg:
Sparkasse Coburg-Lichtenfels:
IBAN: DE91783500000000370619 BIC: BYLADEM1COB
HypoVereinsbank:
IBAN: DE40783200761520153302. BIC: HYVEDEMM480
VR-Bank Coburg:
IBAN: DE54783600000001100963 BIC: GENODEF1COS
Gerne buchen wir auch von Ihrem Konto ab. Dazu bitte das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat im Original an die Stadtkasse Neustadt zurück schicken.