Die Tiefbauverwaltung ist zuständig für:
    den Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Festlegung der Straßenbeschilderung
    die Erteilung verkehrsrechtlicher Anordnungen,
    die Erteilung von
    - Ausnahmegenehmigungen, 
    - Bewohnerparkausweisen,
    - Handwerkerausweisen und
    - Ausweisen für im Sozialen Dienst Tätige
    Örtlicher Verkehrssicherheits- und Schulwegbeauftragter
    Vollzug des Bay. Straßen- und Wegerechts,
    Erteilung und Ablehnung von Sondernutzungserlaubnissen auf öffentlichen Grund,
    Ausgabe der Euro-Schlüssel für Behinderten-WC