Das Dezernat G12 – Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Heimarbeiterschutz ist zuständig für folgende Aufgabenbereiche:
1. Jugendarbeitsschutzgesetz / KindArbSchV
- Grundsatzfragen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
 - Entscheidung über Ausnahmeanträge
 - Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen
 - Koordinierung Vollzug (mit OWi-Verfahren)
 
2. Mutterschutzgesetz
- Grundsatzfragen
 - Ermittlung und Entscheidung über die Zulässigkeitserklärung einer Kündigung für Kündigungsanträge aus dem Regierungsbezirk Oberbayern
 - Entscheidung über die Zulässigkeitserklärung einer Kündigung für Kündigungsanträge aus den Regierungsbezirken Schwaben und Niederbayern
 - Entscheidung über Ausnahmeanträge
 - Bearbeitung von gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen
 - Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach MuSchG, Erstattung von Strafanzeigen
 
3. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz
- Ermittlung und Entscheidung über die Zulässigkeitserklärung einer Kündigung für Kündigungsanträge aus dem Regierungsbezirk Oberbayern
 - Entscheidung über die Zulässigkeitserklärung einer Kündigung für Kündigungsanträge aus den Regierungsbezirken Schwaben und Niederbayern
 
4. Heimarbeitsgesetz
- Unfall- und Gesundheitsschutz in der Heimarbeit
 - Entgeltprüfung in der Heimarbeit
 
5. Allgemeiner Arbeitsschutz in den Branchen:
- Theater
 - Film
 - Rundfunk und Fernsehen