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Das Dezernat 21 der Gewerbeaufsicht achtet unter anderem darauf, dass auf den niederbayerischen Baustellen die Vorschriften zum Bauarbeiterschutz eingehalten werden. Die Mitarbeiter kümmern sich um Fragen des Sprengstoffrechts und informieren über den Umgang mit explosiven Stoffen.
Außerdem sind sie für das Gefahrstoffrecht auf Baustellen zuständig, dazu gehört unter anderem die Asbestsanierung.
Dieses Dezernat überwacht Unternehmen aus dem Bau- und Ausbaugewerbe, Zimmerereien, Dachdeckereien und Firmen, die Bodenschätze abbauen, sowie Ziegeleien, Betonwerke und Mischanlagen für Asphalt und Beton.