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Das Dezernat 23 des Gewerbeaufsichtsamtes bearbeitet im Regierungsbezirk Niederbayern die Erlaubnis- und Anzeigeverfahren für Tätigkeiten mit Begasungsmitteln (Bioziden) sowie die Anzeigen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen und -unternehmen. Zudem sorgt es für die Sicherheit von überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzügen, Druckbehältern sowie Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Auch die Störfallvorsorge und die Erteilung von Erlaubnissen für die Errichtung und den Betrieb sowie Änderungen von überwachungsbedürftigen Anlagen (z.B. Tankstellen, Füllstellen, Dampfkessel- und Lageranlagen) fallen in den Aufgabenbereich des Dezernats 23.
Darüber hinaus beaufsichtigt das Dezernat sämtliche Betriebe der Textil-, Glas-, Keramik-, Druck-, Getränke-, Chemie- und Mineralölindustrie sowie Unternehmen der Kunststoff- und Papierverarbeitung, Kläranlagen, Wasser- und Energiebetriebe (z.B. Biogasanlagen) und Begasungen zur Schädlingsbekämpfung.