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Regierung von Oberbayern

ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern

Stelle für Berufszulassungsverfahren in Approbationsberufen bei ausländischer Ausbildung

Für die Ausübung des Berufes als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/ Zahnarzt, Tierärztin/Tierarzt, Psychotherapeutin/Psychotherapeut oder Apothekerin/Apotheker bedarf es einer förmlichen Berufszulassung. Wenn die Ausbildung im Ausland abgeschlossen wurde, ist bei der Zentralen Anerkennungsstelle für Approbationsberufe ein Anerkennungsverfahren durchzuführen.

Antragsteller mit einer ausländischen Ausbildung können die Approbation beantragen, die eine unbeschränkte und unbefristete Ausübung des Berufes ermöglicht.

Antragsteller mit einer Ausbildung aus einem Land außerhalb der EU/EWR/Schweiz können auch eine Berufserlaubnis beantragen. Diese Form der Berufszulassung gilt nur für eine Dauer von zwei Jahren (bei Tierärzten von vier Jahren) und ist beschränkt auf eine nicht selbständige und nicht leitende Tätigkeit.

Aufgabenkatalog: 

  1. Erteilung von Approbationen für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und 
    Psychotherapeuten mit einer Ausbildung aus der EU/EWR/Schweiz
  2. Erteilung von vorübergehenden Berufserlaubnissen für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker
    und Psychotherapeuten mit einer Ausbildung aus einem Drittstaat
  3. Erteilung von Approbationen für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und
    Psychotherapeuten mit einer Ausbildung aus einem Drittstaat