Der Neubau ist zuständig für die Durchführung von Straßen- und Brückenneubauten, Sanierung von Brücken, Koordinierung von Baumaßnahmen, die Einrichtung von Lichtsignalanlagen und die Genehmigung für die Einrichtung von privaten Zufahrten. In der Verwaltung können Anträge für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen gestellt werden, wie zum Beispiel für Baustelleneinrichtungen, Baugerüste, Aufgrabungen, Schuttcontainer, Werbeträger, Werbeaktionen, Veranstaltungen, Außenbestuhlung, Warenauslagen oder Infostände. Die Mitarbeitenden nehmen auch Beschwerden aus der Fürther Bürgerschaft entgegen, erteilen Auskünfte über Pflichten der Reinhaltung und des Winterdienstes und überwachen die Einhaltung dieser Verpflichtungen. Weitere Aufgaben sind die Durchführung straßenrechtlicher Verfahren zur Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen, Erteilung von Auskünften aus dem Widmungskataster und die Entfernung von nichtzugelassenen oder fahruntüchtigen Kraftfahrzeugen vom öffentlichen Verkehrsgrund.