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Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Pfleg- und Vormundschaften

Der Fachbereich Pfleg- und Vormundschaften ist zuständig für die Führung von gesetzlichen und familiengerichtlich angeordneten Amtsvormundschaften und Ergänzungspflegschaften für Minderjährige. Insbesondere auch unbegleitete, minderjährige Ausländer (umA), sowie für die Beratung, Koordinierung und Akquise von privaten, ehrenamtlichen Vormündern und Ergänzungspflegern.