Das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts im nicht-öffentlichen Bereich in Bayern, das heißt in den privaten Wirtschaftsunternehmen, bei den freiberuflich Tätigen, in Vereinen und Verbänden sowie im Internet.
Das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts im nicht-öffentlichen Bereich in Bayern, das heißt in den privaten Wirtschaftsunternehmen, bei den freiberuflich Tätigen, in Vereinen und Verbänden sowie im Internet.
Auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei den Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern hat insbesondere der betriebliche Datenschutzbeauftragte selbst hinzuwirken. Das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht steht hierbei zur Unterstützung und Beratung der Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, aber auch zur Kontrolle von Datenverarbeitungsverfahren bei Verantwortlichen.