1. Arzneimittelüberwachung, insbesondere
- Hersteller von Humanarzneimitteln, Wirkstoffen sowie Stoffen menschlicher Herkunft zur Arzneimittelherstellung, die eine Erlaubnis nach § 13 AMG besitzen oder beantragt haben
 - Importeure von Humanarzneimitteln, Wirkstoffen sowie Stoffen menschlicher Herkunft zur Arzneimittelherstellung, die eine Erlaubnis nach § 72 AMG oder Zertifikate / Bescheinigungen nach § 72a AMG besitzen oder beantragt haben
 - Hersteller und Importeure von Tierarzneimitteln, die eine Erlaubnis nach Artikel 88 der VO (EU) 2019/6 bzw. § 28 TAMG besitzen oder beantragt haben
 - Hersteller gem. § 28 Abs. 3 TAMG
 - Entnahmeeinrichtungen und Untersuchungslabore, die eine Erlaubnis nach § 20b AMG besitzen oder beantragt haben
 - Gewebeeinrichtungen, die eine Erlaubnis nach § 20c AMG, § 72b oder § 72c AMG besitzen oder beantragt haben
 - Betriebe und Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 4 AMG
 - Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel bei Menschen klinisch prüfen
 - Pharmazeutische Unternehmer Humanarzneimittel bzw. Zulassungsinhaber Tierarzneimittel
 - Arzneimittelgroßhändler
 - Arzneimittelvermittler
 - Hersteller von Wirkstoffen und anderen Stoffen zur Arzneimittelherstellung ohne Erlaubnis
 - Wirkstoffhändler
 - Zentrale Beschaffungsstellen
 - Sonstige überwachungspflichtige Betriebe
 - Personen, die zur Ausübung der Heilkunde befugt sind und im Rahmen dieser Tätigkeit beabsichtigen, Arzneimittel erlaubnisfrei herzustellen
 - Abwehr von Arzneimittelrisiken
 - Probenahme von Arzneimitteln
 - Zollanfragen
 
2. Herstellungs- und Einfuhrerlaubnisse gemäß §§ 13, 20b, 20c, 72, 72b und 72c AMG sowie Anzeigen gem. §§ 20 und 20b AMG
Erlaubnisse gemäß Artikel 88 der VO (EU) 2019/6 bzw. § 28 TAMG
Fachliche Mitwirkung bei der Erteilung von Erlaubnissen gem. § 52a AMG und Art. 99 der VO (EU) 2019/6 bzw. § 29 TAMG
3. Zertifikate
- GMP-Zertifikate gemäß § 64 Abs. 3f AMG
 - Zertifikate gem. Artikel 94 der VO (EU) 2019/6
 - Zertifikate der gegenseitigen Anerkennungsverträge (MRA, ACAA)
 - Zertifikate gem. § 72a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AMG
 - Zertifikate gem. § 72b Abs. 2 AMG
 - Einfuhrbescheinigungen gem. § 72b Abs. 2a AMG
 - Zollbescheinigungen gem. § 73 Abs. 6 AMG
 
4. Überwachung der klinischen Prüfung von Humanarzneimitteln
5. Überwachung gem. Transfusionsgesetz (zweiter und vierter Abschnitt)
6. Überwachung gem. Transplantationsgesetz soweit Entnahmeeinrichtungen Gewebeeinrichtungen und Untersuchungslabore betroffen sind
7. Apothekenüberwachung
- Überwachung der Krankenhausapotheken
 - Mitwirkung bei der Überwachung von öffentlichen Apotheken
 
8. Fachliche Angelegenheit der Vorschriften pharmazeutische Berufe
9. Fachliche Mitwirkung beim Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes
10. Medizinprodukteüberwachung
- Marktüberwachung von nichtaktiven Medizinprodukten bei Herstellern und Importeuren sowie Bevollmächtigten
 - Prüfung der Voraussetzungen für das erstmalige Inverkehrbringen von nichtaktiven Medizinprodukten sowie Anerkennung von Sicherheitsbeauftragten und Medizinprodukteberatern
 - Maßnahmen bei Medizinprodukte-Vorkommnismeldungen
 - Fachliche Mitwirkung bei der Abgrenzung und Klassifizierung von nichtaktiven Medizinprodukten
 - Überwachung der klinischen Prüfung von nichtaktiven Medizinprodukten
 - Sonstige überwachungspflichtige Betriebe
 
11. Sonstige Fachfragen im Bereich Pharmazie
12. Qualitätssicherung in der Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung
13. Mitwirkung in den Expertenfachgruppen (Arzneimittelbereich) und Fachexpertengruppen (Medizinproduktebereich) der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
14. Katastrophenschutz
- Fachliche Überwachung der ZS-Einrichtungen (Arznei- und Betäubungsmittel, Verbandstoffe und ärztliches Gerät)
 - Gesundheitssicherstellung (soweit nicht Sachgebiet 53.1)
 - Versorgung der Krankenhäuser und Apotheken mit Arzneimitteln und Verbandstoffen
 
15. Fachliche Mitwirkung bei Angelegenheiten der Heilmittelwerbung