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In Bayern ist es grundsätzlich in Gemeinden bis zu 30.000 Einwohnern verboten, der Prostitution nachzugehen, es sei denn die Regierungen haben Ausnahmen erlassen. Aktuell ist Prostitution in 26 bayerischen Städten erlaubt. Für diese Städte sind die folgenden Gesundheitsämter zuständig.