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Untere Straßenverkehrsbehörden im Sinn der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Ferienreiseverordnung sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die Landratsämter und die kreisfreien Gemeinden. Ferner erfüllen die Großen Kreisstädte in ihrem Zuständigkeitsbereich die Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörden.
Für Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes übernimmt grundsätzlich die Bundesverwaltung, überwiegend die Autobahn GmbH des Bundes, teilweise auch das Fernstraßen-Bundesamt, verkehrsbehördliche Aufgaben. Nur sofern nicht die Bundesverwaltung zuständig ist, nimmt die Regierung von Oberfranken für die Autobahnen in der Baulast des Bundes die Aufgaben der unteren und höheren Straßenverkehrsbehörde wahr, soweit es sich um einen autobahnbezogenen Verkehr handelt.