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Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben möchten, müssen Sie eine gesundheitliche Beratung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) beim Gesundheitsamt vor der Erstanmeldung wahrnehmen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Schloßberg 10
91315 Höchstadt a.d.Aisch
Postfach 1240
91312 Höchstadt a.d.Aisch