Logo Bayernportal

Prostituierte; Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung

Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben möchten, müssen Sie eine gesundheitliche Beratung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) beim Gesundheitsamt vor der Erstanmeldung wahrnehmen.

Ansprechpartner - Landratsamt Neu-Ulm

FB 62 - Hygiene und Gesundheitsförderung

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.