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Wohnungslosenhilfe; Beantragung einer Förderung für ein Modellprojekt

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Modellprojekte in Bayern, die sich mit der Betreuung und Beratung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen befassen.

Für Sie zuständig

Hausanschrift

Pirckheimerstraße 6
90408 Nürnberg

Postanschrift

Pirckheimerstraße 6

90408 Nürnberg

Telefon

+49 911 9354369

Leistungsdetails

Zweck

Der Freistaat Bayern fördert die Anschubfinanzierung von Modellprojekten zur Beratung und Betreuung wohnungsloser sowie von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen, insbesondere im Hinblick auf die Information über und den Zugang zu den Angeboten des regulären Hilfesystems.

Gegenstand

Gefördert werden Modellprojekte zur Betreuung und Beratung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in Bayern.

Zuwendungsempfänger

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Ausgaben für Personal- und Sachkosten für Modellprojekte in Bayern die sich mit der Betreuung und Beratung von Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen befassen.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 12 Monat(en).

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt. Sie umfasst grundsätzlich die Personalkosten für eine Fachkraftstelle sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 20 % der Personalkosten. 

Ab dem 01.03.2021 werden die zuwendungsfähigen Personalkosten nach den Verwaltungsvorschriften (VV) Nr. 2.5. Satz 3 zu Art 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) berechnet. 

Die Förderung von höheren Sachkosten kann nach den §§ 3 und 4 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerschaftsberatungsgesetz erfolgen sowie mit Zustimmung im Einzelfall durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Gefördert werden die oben genannten Maßnahmen unter Maßgabe der Bayerischen Haushaltsordnung, wenn eine positive Stellungnahme zum Modellprojekt von der zuständigen Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe vorliegt.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • fachliche Konzeption des Modellprojekts

Die Förderanträge für Modellprojekte sind über die jeweils zuständige Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe Nord- oder Südbayern beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales einzureichen. Die Förderabwicklung erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken, welche bayernweit für diese Förderung zuständig ist. Die Formvorgaben zum Antrag werden über die Koordinatoren an den jeweiligen Träger übermittelt.

Wenden Sie sich mit ihrem Vorschlag/Konzept und Kostenaufstellung für ein Modellprojekt zur Betreuung und Beratung von wohnungs- und obdachlosen und / oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen an die zuständige Koordination Wohnungslosenhilfe Nord- oder Südbayern.

Die Koordination wird Ihren Projektvorschlag prüfen. Von dort erhalten Sie dann auch das Formblatt für den Antrag. Im Anschluss wird die Koordination Ihren Projektantrag (Formblatt und Konzept) zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie der Regierung von Mittelfranken übermitteln. Dort wird ihr Antrag geprüft und verbeschieden. 

(Sollte der Projektbeginn in zeitlicher Nähe zur Antragstellung liegen, ist ggf. ein ergänzender Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen, um hierüber den gewünschten Start des Projekts nicht zu gefährden.)

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

4 bis 8 Wochen

Unmittelbare Klageerhebung ohne Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO)

Stand: 11.02.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Quelle: Förderfinder