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Wenn Sie gegen Arbeitsunfälle nicht gesetzlich versichert sind, können Sie eine freiwillige Versicherung beantragen. Die Versicherung können Sie jederzeit ändern oder kündigen.
Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Sie gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie gegen Berufskrankheiten ab. Als Unternehmerin oder Unternehmer sowie als selbstständig oder ehrenamtlich tätige Person sind Sie in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Sie können sich aber freiwillig versichern.
Dies gilt auch für
Es gibt Fälle, in denen Unternehmerinnen und Unternehmer gesetzlich unfallversichert sind. Auch ehrenamtlich tätige Personen können in bestimmten Fällen pflichtversichert sein, beispielsweise im Gesundheitswesen. Wenn das auf Sie zutrifft, können Sie eine Zusatzversicherung abschließen. Damit können Sie die Leistungen im Versicherungsfall Ihrem persönlichen Bedarf anpassen.
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen regeln die Details der Versicherungen, beispielsweise Beiträge und die Berechnung der Geldleistungen.
Wenn Sie in diesem Sinne freiwillig versichert sind oder eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können Sie jederzeit die Versicherungssumme ändern.
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen legen die Ober- und Untergrenzen der Versicherungssumme fest. Die gewählte Versicherungssumme sollte Ihren tatsächlichen Einkommensverhältnissen entsprechen. Sie ist die Grundlage für die Berechnung der Beiträge sowie der Geldleistungen wie beispielsweise Verletztengeld und Renten.
Die Versicherung beginnt am Tag nach Eingang Ihres Antrags bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Um die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung zu beantragen, zu ändern oder zu kündigen, ist ein Antrag nötig.
Eine Änderung oder Kündigung ist jederzeit möglich.
Den Zeitpunkt der Kündigung können Sie wählen. Wenn Sie keinen Zeitpunkt angeben, endet die Versicherung mit dem Monat, in dem die Kündigung bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse eingegangen ist.
Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.
In bestimmten Fällen ist keine Kündigung nötig, sondern die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung erlischt automatisch, zum Beispiel bei
Für die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung
Als ehrenamtlich tätige Person haben Sie die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung nur, wenn:
Sie können die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung online oder per Post beantragen ändern und kündigen.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Hinweis: Einige Berufsgenossenschaft und Unfallkassen stellen auf ihren Internetseiten ein passendes Formular bereit.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
In der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie – wenn Sie nicht schon pflichtversichert sind – auch freiwillig vorsorgen.