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Wohnsitz; Anmeldung des Aufenthalts in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen

Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden, solange Sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.

Stadt Neustadt a.d.Aisch

31 - Bürgerservice, Wahlen und Soziales

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Montag bis Freitag:  12.00 - 12.30 Uhr mit Termin 

Donnerstag:            16.00 - 18.00 Uhr mit Termin 

Sozialamt u. Sozialversicherungsamt:

Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr mit Termin 

Hausanschrift

Würzburger Straße 33
91413 Neustadt a.d. Aisch

Postanschrift

Marktplatz 5
91483 Neustadt a.d.Aisch