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Josef-Blau-Str. 17
92660 Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Grund- und Mittelschule Windischeschenbach
92670 Windischeschenbach
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Julius-Meister-Weg 4
92665 Altenstadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Bildstr. 5
92660 Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Pestalozzistr. 8
92648 Vohenstrauß
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Schulplatz 2
92712 Pirk
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
96220 Neustadt an der Waldnaab
Am Hohlweg 2
96220 Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt an der Waldnaab
Felixallee 9
92660 Neustadt an der Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt an der Waldnaab
Kapuzinerstr. 42
92665 Altenstadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Jahnstr. 15
92676 Eschenbach in der Oberpfalz
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Schulstr. 22
92655 Grafenwöhr
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Bildstr. 9
92660 Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Wollauer Str. 22
92690 Pressath
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt an der Waldnaab
Hinterm Schloss 1
92648 Vohenstrauß
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Sägstraße 10
92729 Weiherhammer
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Jahnstr. 45
92676 Eschenbach in der Oberpfalz
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Josef-Blau-Str. 8
92660 Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Pestalozzistr. 7 und 10
92648 Vohenstrauß
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
93039 Regensburg
Der Freistaat Bayern unterstützt mit diesem Förderprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte, die im Zusammenwirken mit den freien Trägern der Jugendhilfe zur Erfüllung folgender Aufgaben Erziehungsberatungsstellen in ausreichendem und bedarfsgerechtem Umfang vorhalten.
Gefördert werden Erziehungsberatungsstellen.
Antragsberechtigt sind Träger von Erziehungsberatungsstellen.
Gefördert werden Personalausgaben für
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung.
Die nachfolgenden Zuwendungsvoraussetzungen sind von allen geförderten Erziehungsberatungsstellen zu erfüllen:
Der Antrag des Trägers der Erziehungsberatungsstelle ist schriftlich unter Verwendung des bei der zuständigen Bewilligungsbehörde erhältlichen Vordrucks mit den Antragsunterlagen rechtzeitig bei dem zuständigen Jugendamt einzureichen. Im Falle der Zusammenarbeit mit einem anderen Träger von Beratungsstellen ist deren Art und Umfang darzustellen.
Das Jugendamt leitet den Antrag vor Beginn des Bewilligungszeitraums der zuständigen Regierung (= Bewilligungsbehörde) zu. Es nimmt dabei zur Förderungswürdigkeit und zu Art und Umfang seiner Zusammenarbeit mit dem Träger kurz Stellung. Unterhält ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine eigene Erziehungsberatungsstelle, sind deren Anträge ebenfalls vor Beginn des Bewilligungszeitraums der Bewilligungsbehörde zuzuleiten.
Derzeit werden keine weiteren Erziehungsberatungsstellen in die Förderung aufgenommen (siehe Nr. 4.3 der Richtlinie)!