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Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für die Kursreihe "Leben in Bayern"

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration fördert Projekte zur Wertevermittlung. Die Kursreihe "Leben in Bayern" vermittelt Wissen zu Alltag, Werten und gesellschaftlichem Zusammenleben im Freistaat.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Hausanschrift

Odeonsplatz 3
80539 München

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: - U-Bahnlinien: U3, U4, U5, U6 (Haltestelle: Odeonsplatz) - Buslinie: 100 (Haltestelle: Odeonsplatz)

Postanschrift

80524 München

Telefon

+49 89 2192-01

Leistungsdetails

Zweck

Ziel der Kursreihe "Leben in Bayern" ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Kultur, die Werte und unser Zusammenleben in Bayern näherzubringen und ihnen das Zurechtfinden im Alltag zu erleichtern. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten praktische Unterstützung in Fragen des Alltags, der Erziehung, Bildung und Gesundheit sowie die Gelegenheit zur Vertiefung der deutschen Sprache. Die Wertevermittlungskurse sollen keinen strengen Frontalunterrichtscharakter haben, sondern Raum für den Austausch untereinander und mit den Kursleiterinnen und Kursleitern lassen. Zur Veranschaulichung gelebter Werte soll der Unterricht auch Einblicke in das Vereinsleben oder in ehrenamtliches Engagement umfassen.

Gegenstand

Gefördert wird die Kursreihe "Leben in Bayern" bestehend aus den drei Modulen:

  • Miteinander leben in Bayern
  • Erziehung und Bildung in Bayern
  • Gesundheit in Bayern

Der Inhalt der Module richtet sich nach den von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit erarbeiteten Unterrichtsmaterialien, bestehend aus dem Lehrkonzept für die Kursleiterinnen und Kursleiter sowie dem Arbeitsbuch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Jedes Modul wird von einer Unternehmung, die einen thematischen Bezug zu unseren Werten oder zu unserer Kultur hat, begleitet (zum Beispiel Besuch einer Schule oder einer Kindertagesstätte, Museumsbesuch, Stadtrundgänge).

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.

Zuwendungsfähige Kosten

Im Rahmen der Kursreihe "Leben in Bayern" sind folgende projektbezogene Ausgaben zuwendungsfähig:

  • Projektleitung und Projektkoordination
  • Vor- und Nachbereitung der Kurse und Module
  • Ausgaben für die Kinderbetreuung
  • ehrenamtlicher Einsatz von Kulturmittlern
  • Ausgaben für eine Abschlussveranstaltung

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bis maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

Neben der Beachtung der bereits oben genannten Voraussetzungen sowie der Hinweise zum Verfahren sind die weiteren Anforderungen im Einzelnen der "Förderrichtlinie Werteprojekte" zu entnehmen (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
    • Projektkonzept
    • Ausgaben- und Finanzierungsplan

Der Antrag ist zunächst per E-Mail zusammen mit einem aussagekräftigen Projektkonzept und einem Ausgaben- und Finanzierungsplan beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) (Sachgebiet-G2@stmi.bayern.de) einzureichen. 

Nach Freigabe des Projektkonzepts durch das StMI ist der Antrag sodann bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 15 - Integration und Förderung, Ausgleichsamt, Marienstr. 21, 90402 Nürnberg (über das BayernPortal oder schriftlich und per E-Mail: SG15.Integration@reg-mfr.bayern.de) zu stellen. 

Die Regierung von Mittelfranken ist zuständig für die Bewilligung. Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember.

(Zuwendungen dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.)

Es fallen keine Kosten an.

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Eine Förderung entfällt, wenn für die entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben anderweitige Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Eine Komplementärförderung mit Mitteln der Kommunen, des Bundes oder der Europäischen Union ist unbeschadet des Erfordernisses des Eigenanteils in Höhe von in der Regel 10 % möglich.

Verwaltungsgerichtliche Klage gegen Bewilligungsbescheid.

Stand: 12.02.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Quelle: Förderfinder