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Freiheitsentziehung nach dem Familienrechtsverfahrensgesetz; Beantragung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Landratsamt Rottal-Inn - SG 61 - Amt für Jugend und Familie

Stand: 22.06.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz