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Tierärztliche Hausapotheke; Anzeige der Einrichtung und des Betriebs

Das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt der Anzeigepflicht gemäß § 79 des Gesetzes über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz – TAMG)

Für Sie zuständig

Landratsamt Kelheim

Landratsamt Kelheim
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular Sollten Ihnen bereits konkrete Kontaktdaten/Funktionsmailadresse zu Ihrem Anliegen vorliegen, verwenden Sie bitte diese.

Hausanschrift

Donaupark 12
93309 Kelheim

Postanschrift

Donaupark 12

93309 Kelheim

Telefon

+49 9441 207-0

Leistungsdetails

Die Anschrift der Betriebsstätte ist der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen. In Bayern sind die Veterinärabteilungen der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) zuständig.

Hersteller und Pharmagroßhändler dürfen Tierarzneimittel nur dann an Tierärzte abgeben, wenn sie überprüft haben, ob ihre Kunden zum Einzelhandel mit Tierarzneimitteln berechtigt sind (Art. 101 Abs. 2 VO (EU) 2019/6, Art. 22 Abs. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2021/1248).

Den Anforderungskatalog arzneimittelrechtlicher Vorschriften für Tierärzte finden Sie unter "Weiterführende Links".

Stand: 12.09.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz