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Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

Für Sie zuständig

Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe

actago GmbH

Hausanschrift

Weidenstraße 66
94405 Landau a.d.Isar

Postanschrift

Weidenstraße 66

94405 Landau a.d.Isar

Zweckverband Wasserversorgung Auracher Gruppe

Hausanschrift

Hartlandener Str. 20a
96135 Stegaurach

Postanschrift

Hartlandener Str. 20a

96135 Stegaurach

Telefon

+49 951 299776

Leistungsdetails

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Stand: 04.08.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration