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Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

Online-Verfahren

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Ergänzung: Große Kreisstadt Neu-Ulm

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Neu-Ulm - Abteilung Stadtentwässerung und Wasserbau

Leistungsdetails

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Ergänzung: Große Kreisstadt Neu-Ulm

Um die Baugrube trocken zu legen, muss das Grundwasser abgesenkt werden. Für die Einleitung des Grundwassers in das öffentliche Kanalnetz, ist ein Vertrag über den unten stehenden Link zu schließen. Hinweis: Für das Absenken des Grundwassers während der Bauzeit ist eine Genehmigung beim Landratsamt Neu-Ulm einzuholen.

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Stand: 04.08.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration