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Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung

Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.

Ansprechpartner - Landratsamt Nürnberger Land

SG 23 - Bauen, Planungsrecht und Denkmalschutz

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