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Wenn Sie Ihnen verschriebene Betäubungsmittel auf eine Auslandreise mitnehmen möchten, benötigen Sie eine beglaubigte ärztliche Bescheinigung. Als Ärztin oder Arzt benötigen Sie für die Mitnahme Ihren Arztausweis und gegebenenfalls eine Genehmigung des Reiselandes.
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall