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Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen; Beantragung der Beglaubigung der Bescheinigung

Wenn Sie Ihnen verschriebene Betäubungsmittel auf eine Auslandreise mitnehmen möchten, benötigen Sie eine beglaubigte ärztliche Bescheinigung. Als Ärztin oder Arzt benötigen Sie für die Mitnahme Ihren Arztausweis und gegebenenfalls eine Genehmigung des Reiselandes.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

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