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Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.

Verwaltungsgemeinschaft Babenhausen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Marktplatz 1
87727 Babenhausen

Postanschrift

Postfach 1146
87725 Babenhausen